Neutralität grossgeschrieben.
Eine neutrale, sachliche und somit faire Beurteilung der Aufnahmeanträge ist die wichtigste Voraussetzung eines Berufsregisters. Kann es diese Grundlage langfristig aufrechterhalten, gewinnt es zunehmend an Bedeutung und Renommee.

Das Schweizer Berufsregister der Texterinnen und Texter (BRTT) ist so strukturiert, dass es dieser Voraussetzung, Verpflichtung und Verantwortung gerecht wird. Die Basis dafür bildet das Reglement. Es wird durch die Generalversammlung vom Berufsverband «script, Schweizer Texterinnen- und Texterverband» festgelegt, der Verband mit seinen knapp 200 Mitgliedern bildet sozusagen die Legislative. In diesem Sinne darf die Kommission des BRTT als Judikative und die Geschäftsstelle des BRTT als Exekutive verstanden werden.

Darüber hinaus lässt das BRTT nicht zu, dass Mitglieder der Kommission zu irgendeinem Zeitpunkt in direktem Kontakt zu den Antragsstellenden stehen. Die Kommunikation zwischen der Kommission und den Antragstellenden wird ausschliesslich über die Geschäftsstelle des BRTT abgewickelt. Dies stellt sicher, dass die Anonymität der Antragstellenden aufrechterhalten werden kann.

Im Weiteren werden der Kommission die Arbeitsproben nur anonymisiert vorgelegt, so dass sie keinerlei Rückschluss auf die Verfasserin oder den Verfasser ziehen kann. Dies stellt zudem sicher, dass die Kommission durch die Arbeitsproben bei der Zertifizierung weder belastet noch beeinflusst wird.

Die Organisationsstruktur, das diese Struktur sichernde Reglement und die Grundsätze bezüglich der Kommunikation und Anonymität der Arbeitsproben erlauben dem Schweizer Berufsregister der Texterinnen und Texter die Zertifizierungen unter Einhaltung der grösstmöglichen Neutralität durchzuführen.