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Der Stichtag entscheidet.
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Eine Aufnahme ins Berufsregister ist in der Regel halbjährlich möglich. Die Kommission tritt jedoch nur zusammen, wenn fünf Antragsdossiers oder mehr bis zu den jeweils nächsten Stichtagen eingereicht wurden. Liegen vier oder weniger Antragsdossiers an einem dieser Stichtage vor, werden diese dem nächsten Stichtag zugeordnet. Eine Ausnahme bilden Antragsdossiers, die bereits einmal um einen Stichtag versetzt wurden. In diesem Fall findet, unabhängig von der effektiven Zahl der eingereichten Antragsdossiers, eine Zertifizierung statt. Zwischen dem Zeitpunkt der Einreichung eines Antragsdossiers und der Aufnahme bzw. Abweisung liegen somit höchstens neun Monate. Bei diesem Prozedere werden nur Antragsdossiers berücksichtigt, für die auch die Antragsgebühr fristgerecht bezahlt wurde. Mehr dazu im Bereich «Gebühren».
Die Gebühren müssen an das Schweizer Berufsregister der Texterinnen und Texter entsprechend überwiesen werden bis:
Die Zertifizierungen erfolgen dann jeweils:
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