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Willkommen!
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| Der Eintrag in diesem Berufsregister ist derzeit der einzige Qualitätsnachweis für Texterinnen und Texter in der Schweiz. Die Grundlage des Schweizer Berufsregisters der Texterinnen und Texter (BRTT) bildet das Reglement des BRTT vom 4. Mai 2007. Mit der Führung des Berufsregisters und der Durchführung der Aufnahme ist script, Schweizer Texterinnen- und Texterverband, beauftragt. Im Berufsregister geführte Personen werden auf der Website des BRTT publiziert. Nur die auf dieser Website veröffentlichten Personen haben das Recht, den Titel «Texterin BR» oder «Texter BR» zu führen respektive «Rédactrice publicitaire RP» oder «Rédacteur publicitaire RP», «Copywriter iscritto RP» oder «Copywriter iscritto al registro professionale» oder «Registered Professional Copywriter». Die Aufnahme ins Register erfolgt durch eine Zertifizierung. Die Antragstellerinnen und Antragsteller reichen drei voneinander unabhängige Arbeitsproben ein. Diese werden durch eine Kommission beurteilt. Bei der Beurteilung ist der Kommission nicht bekannt, von wem die Arbeitsproben stammen. Die Antragstellenden bleiben dabei anonym. Die Aufnahme ins Berufsregister erfolgt jeweils für drei Jahre. Danach ist eine Rezertifizierung notwendig, um für weitere drei Jahre im Berufsregister geführt zu werden. Auf dieser Website finden Sie alle Informationen rund um das Schweizer Berufsregister der Texterinnen und Texter (BRTT). |
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